Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Seehuus Hotel setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und die Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.seehuus-hotel.de/
veröffentlichte Website des Seehuus Hotels.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Seehuus GmbH & Co. KG
Strandstraße 69
23669 Timmendorfer Strand / Niendorf

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Kriterium 2.2.2 – Pause, Stop, Verstecken (WCAG 2.1 / EN 301 549)
Auf der Startseite wird ein automatisch abspielendes Video mit Impressionen des Hotels eingebunden. Dieses Video lässt sich derzeit nicht pausieren oder stoppen.

Begründung für unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Abs. 6 BGG):
Eine technische Anpassung des Designs, um die Steuerungselemente für Pause und Stop nachzurüsten, wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Entwicklungsaufwand verbunden. Das Video dient ausschließlich der atmosphärischen Darstellung des Hotels und enthält keine wesentlichen oder inhaltlich relevanten Informationen. Die übrigen Seiten der Website sind von diesem Aspekt nicht betroffen.

Alternativen:
Das Video ist alternativ auf unserem offiziellen YouTube-Kanal abrufbar, wo entsprechende Steuerungsfunktionen (Pause, Stop, Lautstärke, Untertitel) zur Verfügung stehen.

Kriterien 1.4.3 – Kontrast (Minimum) und 1.4.11 – Nicht-Text-Kontrast (WCAG 2.1 / EN 301 549)
Bestimmte Textelemente und grafische Bedienelemente auf der Website weisen derzeit nicht den erforderlichen Mindestkontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben auf.

Begründung für unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Abs. 6 BGG):
Eine Anpassung des Farbkontrasts an die Mindestanforderungen würde eine grundlegende Änderung des bestehenden Corporate Designs (CI) erfordern und damit einen unverhältnismäßigen gestalterischen und technischen Aufwand verursachen. Zudem könnte eine Änderung der Farbgestaltung das einheitliche Erscheinungsbild der Marke beeinträchtigen.

Alternativen:
Zur Verbesserung der Lesbarkeit steht am Seitenrand ein Barrierefreiheits-Tool („WP Accessibility“) zur Verfügung, über das ein höherer Kontrastmodus aktiviert werden kann. Darüber hinaus können alle Informationen und Reservierungen auch telefonisch oder per E-Mail angefragt werden:

info@seehuus-hotel.de
+49 (0)4503 801 269

Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 erstellt.
Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Anpassungen zur Barrierefreiheit

Die Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website ist ein fortlaufender Prozess. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Sie eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf unserer Website haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie können sich bei uns informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Seehuus GmbH & Co. KG
Strandstraße 69
23669 Timmendorfer Strand / Niendorf

info@seehuus-hotel.de

Schlichtungsstelle

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Kiel, Schleswig-Holstein

Hinweis zu § 36 VSBG:
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.